Online-Hinweisgebersystem

Die interne Full-Service Meldestelle!

Je nach Unternehmensgröße bieten wir Ihnen folgende Pakete an:

Basis

89 EUR / Monat
  • Für Unternehmen von 49 bis 249 Mitarbeiter
  • Full-Service Meldestelle
  • Sicheres Hosting
  • 24/7 Erreichbarkeit

Standard

149 EUR / Monat
  • Für Unternehmen von 250 bis 500 Mitarbeiter
  • Full-Service Meldestelle
  • Sicheres Hosting
  • 24/7 Erreichbarkeit

500+

  • Für Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern
  • Fordern Sie ein individuelles Angebot an

Ich stelle Ihnen ein digitales Hinweisgebersystem zur Verfügung und erledige die Bearbeitung/Weiterleitung der Meldungen an die zuständige Organisationseinheit.

Das digitale Hinweisgebersystem verfügt über höchste Sicherheitstandards (ISO 27001 Server-Hosting, Zwei-Faktor-Authentifizierung, regelmäßige Penetrationstests, Ende-zu-Ende Verschlüsselung, etc.) und erfüllt sämtliche Datenschutzvoraussetzungen.

Neben der Bereitstellung und der Betreuung des Online-Systems übernehme ich zusätzlich den gesamten Work-Flow der Hinweisbearbeitung.

Ich nehme die Meldungen über das System, das im Intranet oder über das Internet erreichbar ist, entgegen und führe den Bearbeitungsprozess gem. § 17 HinSchG durch:

  1. Bestätigung an die hinweisgebende Person, dass die Meldung eingegangen ist
  2. Prüfung, ob der Sachverhalt in den Anwendungsbereich des HinSchG fällt
  3. Kontakt mit der hinweisgebenden Person
  4. Prüfung der eingegangenen Meldung auf Stichhaltigkeit
  5. Anforderung eventueller weiterer Informationen beim Hinweisgeber
  6. Ergreifung weiterer Folgemaßnahmen wie: Interne Untersuchung bei der jeweiligen Organisationseinheit bzw. Kontakt der betroffenen Personen/Arbeitseinheiten, Weiterleitung der hinweisgebenden Person an die zuständige Stelle im Unternehmen, Einstellung des Verfahrens aus Mangel an Beweisen, Weiterleitung des Verfahrens an die jeweilige Organisationseinheit und die für interne Ermittlungen zuständige Arbeitseinheit.
  7. Rückmeldung an die meldende Person, welche Maßnahmen geplant bzw. ergriffen wurden, spätestens drei Monate nach Meldungseingang.

Als externer Dienstleister bin ich bei der Ausübung der Tätigkeit unabhängig (§ 15 Abs. 1 HinSchG) und verfüge als Wirtschaftsjurist und ausgebildeter Mediator über die notwendige Sachkunde (§15 Abs. 2 HinSchG).

Gerne kann ich Ihnen das digitale Hinweisgebersystem vorführen und Ihnen die Funktionen detailliert erläutern.

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